AdvoCite

§ 7 FSAV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit im folgenden Absatz nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2)

§ 4 Abs. 1 tritt für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber am 1. Januar 2007 in Kraft. Bis dahin wird die Ausrüstungspflicht nach § 4 Abs. 1 für diese Luftfahrzeuge als Empfehlung gesehen.

Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved