Der Flugalarmdienst benachrichtigt die für die Durchführung des Such- und Rettungsdienstes für Luftfahrzeuge zuständigen Stellen über den notwendigen Einsatz des Such- und Rettungsdienstes und unterstützt diese Stellen.
Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle