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§ 2 FSV

Stillegung bei Bezug einer Produktionsaufgaberente

Ein Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit kann eine Fläche nur

  1. 1.

    nach § 1 Abs. 1 oder

  2. 2.

    durch erstmalige Aufforstung für den gesamten in § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit genannten Zeitraum

stillegen.

Flächenstillegungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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