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FuAG
Funkanlagengesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Einschränkungen des Anwendungsbereichs
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
- § 4aErwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
- § 5Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
- § 6Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
- § 7Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
- § 8Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 9Allgemeine Pflichten des Herstellers
- § 10Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 11Bevollmächtigter des Herstellers
- § 12Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 13Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 14Pflichten des Händlers
- § 15Einführer oder Händler als Hersteller
- § 16Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Konformität von Funkanlagen
- § 17Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
- § 18Konformitätsbewertungsverfahren
- § 19CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
- § 20Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
- § 21Technische Unterlagen
Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Abschnitt 4a Notfallverfahren
- § 22aAnwendung der Notfallverfahren
- § 22bVorrangigkeit der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Funkanlagen
- § 22cAusnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren bei Notfallverfahren
- § 22dKonformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
- § 22eVorrangigkeit der Marktüberwachung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
Abschnitt 5 Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten und Befugnisse
Unterabschnitt 2 Marktüberwachung, Schutz von Personen
- § 24Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
- § 25Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
- § 26Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
- § 27Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
- § 28Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
- § 29Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
- § 30Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
- § 31Auskunftsrechte
- § 32Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
Unterabschnitt 3 Schnittstellenbeschreibung
Unterabschnitt 4 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen