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§ 5 FVerlV

Kapitalisierungszeitraum

Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum nachgewiesen, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.

Funktionsverlagerungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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