AdvoCite
Anlage FzgLackAusbV
(zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuglackierer/zur Fahrzeuglackiererin
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 1086 - 1092)
| I.Berufliche Grundbildung | ||||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse die unter Einbeziehung des selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | |||
| 1 | 2 | 3 | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||
| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||||
| 4 | Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||||
| 5 | Kundenorientierung (§ 5 Nr. 5) | a)Arbeiten kundenorientiert durchführenb)Wünsche und Einwände von Kunden entgegennehmen und weiterleitenc)Gespräche kundenorientiert führend)Kunden auf Pflegeanleitungen hinweisen | 3*) | |||
| 6 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6) | a)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösenb)Daten sichernc)Datenschutz anwenden | 2*) | |||
| 7 | Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 7) | a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfenb)Skizzen anfertigen und anwendenc)Farbmuster erstellen und Farbwirkungen erkennend)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungene)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungenf)Pläne und Zeichnungen lesen und anwendeng)Mengen ermitteln, insbesondere anhand von Zeichnungen und Plänenh)Arbeitsschritte planen und Arbeitsmittel festlegeni)Arbeitsaufgaben mit betrieblich beteiligten Personen durchführen | 6*) | |||
| 8 | Einrichten von Arbeitsplätzen (§ 5 Nr. 8) | a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb)persönliche Schutzausrüstung verwendenc)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassend)Leitern und Gerüste auswählen, auf Verwendbarkeit prüfen sowie auf- und abbauene)Wasser- und Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen | 3*) | |||
| 9 | Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen (§ 5 Nr. 9) | a)Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben und in Stand haltenb)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienenc)Störungen an Geräten, Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassend)Transportgeräte bedienen | 4 | |||
| 10 | Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen (§ 5 Nr. 10) | a)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile nach Arten und Eigenschaften unterscheiden und dem Arbeitsauftrag zuordnenb)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung auswählen und auf Fehler prüfenc)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile transportieren und umweltgerecht lagernd)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe sowie Bauteile für die Bearbeitung am Arbeitsplatz bereitstellen und zwischenlagerne)Werk- und Hilfsstoffe sowie Bauteile von Hand formgebend be- und verarbeiten sowie Verbindungen herstellen | 8 | |||
| 11 | Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen (§ 5 Nr. 11) | a)Untergründe durch Sichtprüfung beurteilenb)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte ausführenc)Verfahren für die Entschichtung von Untergründen anwendend)Untergründe für nachfolgende Bearbeitungen reinigene)Grundierungen für Schutz- und Festigungsmaßnahmen auftragenf)Unebenheiten ausgleichen | 8 | |||
| 12 | Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen (§ 5 Nr. 12) | a)Beschichtungsstoffe auftragsbezogen auswählen und vorbereitenb)Farbtöne mischen und nachmischenc)Beschichtungen ausführen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzend)Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestaltene)Dämmmaterialien verarbeitenf)Klebearbeiten ausführeng)Vorlagen für kommunikative und dekorative Gestaltungselemente herstellen, maßstabsgerecht übertragen und anwenden | 16 | |||
| 13 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) | a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläuternb)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfenc)Arbeitsberichte erstellen | 2*) | |||
| II. Berufliche Fachbildung | ||||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitlicher Richtwert in Wochen im Ausbildungsjahr | |||
| 1 | 2 | 3 | ||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |||
| 1 | Kundenorientierung (§ 5 Nr. 5) | a)Serviceleistungen einordnen und darstellen, Kunden informierenb)Kundenwünsche in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentierenc)fertiggestellte Arbeiten übergeben | 2*) | |||
| d)Kunden auf Instandsetzungsintervalle hinweisen, Instandhaltungsbedingungen erläuterne)Kunden hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beratenf)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis berücksichtigen | 2*) | |||||
| 2 | Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken (§ 5 Nr. 6) | a)Informationen erfassen, aufbereiten, bewerten und anwenden | ||||
| b)Datensysteme nutzen | 2*) | |||||
| c)branchenübliche Software nutzen | ||||||
| d)fremdsprachliche Fachbegriffe auftragsbezogen anwenden | ||||||
| e)technische und gestalterische Sachverhalte umsetzen | ||||||
| f)Daten pflegen und archivieren | 3*) | |||||
| g)Kommunikations- und Informationssysteme nutzen | ||||||
| 3 | Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team (§ 5 Nr. 7) | a)Zeichnungen und Farbpläne erstellenb)Farbbezeichnungen und Farbordnungssysteme anwendenc)Bauarten, Funktionen, Systeme, Bauteile und Baugruppen von Fahrzeugen unterscheiden und zuordnend)technische Regelwerke, Herstellerrichtlinien, berufsspezifische Vorschriften, Verordnungen und Gesetze anwendene)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung der betrieblichen Werkstattlogistik festlegen und vorbereiten, ergonomische, ökonomische und ökologische Gesichtspunkte berücksichtigenf)Witterungsbedingungen für die Durchführung von Arbeiten berücksichtigeng)Umgebungsbedingungen als Voraussetzung für den Arbeitsbeginn prüfenh)Messungen durchführeni)Materialien bereitstellen | 3*) | |||
| k)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwendenl)Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifenm)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzenn)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerteno)Sachverhalte darstellen, Gespräche situationsgerecht führen | 4*) | |||||
| 4 | Einrichten von Arbeitsplätzen (§ 5 Nr. 8) | a)Arbeitshilfen auf- und abbauen, insbesondere Arbeitsbühnenb)Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen, umweltgerechte Lagerung und Entsorgung veranlassenc)Abfallstoffe lagern und Entsorgung veranlassen | 2*) | |||
| d)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen prüfen und beurteilen, insbesondere von Arbeitsbühnen | 2 | |||||
| 5 | Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen (§ 5 Nr. 9) | a)Funktionskontrollen an Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen, Beseitigung von Störungen veranlassenb)Geräte, Maschinen und Anlagen wartenc)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Untergrunderstellung und -vorbereitung sowie zur Reinigung und Entschichtung auswählen und handhaben, insbesondere Hochdruckreiniger und Strahlgeräte | 2 | |||
| d)Werkzeuge und Geräte für Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung auswählen und handhabene)Geräte und Anlagen zur Trocknung auswählen, einstellen und bedienen | 3 | |||||
| f)Mess- und Prüfgeräte auswählen, handhaben und in Stand halteng)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Herstellung und Gestaltung von Oberflächen auswählen, einrichten und handhabenh)Maschinen und Anlagen, insbesondere mit hydraulischer und pneumatischer Steuerung, einrichten und bedienen | 8 | |||||
| 6 | Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen (§ 5 Nr. 10) | a)Kleb- und Dichtstoffe auswählen, anmischen und verarbeitenb)Metalle, Hölzer und Kunststoffe unter Einsatz von Maschinen formgebend be- und verarbeiten, Verbindungen herstellen und zur Beschichtung vorbereitenc)Beschichtungsstoffe mischen und verarbeiten | 5 | |||
| d)Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe nach Zusammensetzung und Verträglichkeit auswählen, zubereiten sowie be- und verarbeiten | 4 | |||||
| 7 | Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen (§ 5 Nr. 11) | a)Abdeck- und Abklebearbeiten durchführenb)Fahrzeuge und Fahrzeugteile zur Beschichtung vorbereiten, Verunreinigungen beseitigen, insbesondere entfettenc)Beschichtungen und Korrosion unter Beachtung der Rostgrade entfernend)Dicht- und Klebstoffe entfernene)Beschriftungen und Folien entfernenf)Korrosionsschutz durchführen, insbesondere für Schweißnähte, Hohlräume und Unterböden | 3 | |||
| g)Metallflächen phosphatierenh)Untergründe für die Befestigung von Bauteilen und Baugruppen prüfen und beurteileni)Fahrzeuge und Fahrzeugteile ausbeulen, rückformen und in Stand setzen | 3 | |||||
| k)Karosserie- und Fahrzeugteile laminierenl)Untergründe für nachfolgende Beschichtungen auf Haftfestigkeit und Tragfähigkeit prüfen und beurteilenm)Untergrundschäden bewerten und dokumentieren | 4 | |||||
| 8 | Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen (§ 5 Nr. 12) | a)Dicht- und Dämmstoffe verarbeiten, Antidröhnbeschichtungen aufbringenb)Korrosionsschutz sowie Grund- und Füllmaterial aufbringenc)Fahrzeuge, Fahrzeugaufbauten und Bauteile in unterschiedlichen Beschichtungstechniken lackieren | 3 | |||
| d)Serienteile und Objekte beschichtene)Oberflächen polieren | 7 | |||||
| f)Schadensdiagnosen erstellen und dokumentiereng)Farbnuancen ermitteln und dokumentierenh)Lackfehler und -schäden beseitigeni)Lackierungen aufbereiten, restaurieren, pflegen und konservierenk)Spot- und Smart-repair-Systeme auswählen und anwenden | 10 | |||||
| 9 | Ausführen von Demontage- und Montagearbeiten (§ 5 Nr. 13) | a)Bau- und Zubehörteile auswählen und montierenb)Fahrzeugausstattungen demontieren und montieren, insbesondere Innenverkleidung und Instrumententrägerc)Umform-, Trenn- und Fügetechniken anwendend)elektrische und elektronische Bauteile, Baugruppen und Systeme aus- und einbauen und Funktionsfähigkeit überprüfene)mechanische, pneumatische und hydraulische Fahrzeugbauteile aus- und einbauen und auf Funktionsfähigkeit überprüfen | 8 | |||
| f)Fahrzeugverglasungen aus- und einbauen | 2 | |||||
| 10 | Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen (§ 5 Nr. 14) | a)Schriften, Zeichen, Muster und Signets erstellenb)Übertragungshilfen und -medien anfertigen, auf vorbereitete Untergründe einpassen und übertragen | 2 | |||
| c)Oberflächen durch Muster, Materialien und werkzeugbedingte Strukturen gestaltend)kommunikative und dekorative Gestaltung ausführen | 5 | |||||
| e)Oberflächeneffekte mit Beschichtungsstoffen herstellen, insbesondere Metalleffekt- und Speziallackierungenf)Designlackierungen herstelleng)Gestaltungsentwürfe für mobile Werbeträger erstellen und umsetzen | 10 | |||||
| 11 | Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 5 Nr. 15) | a)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassenb)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragenc)Arbeits- und Zwischenergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren | 2*) | |||
| d)Mess- und Prüfergebnisse dokumentieren, auswerten und zur Qualitätsverbesserung in die Arbeitsabläufe einbeziehene)Fahrzeuge zur Übergabe vorbereiten | 3*) | |||||
| *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln. | ||||||