Gesetze › G10 › Abschnitt 4 Verfahren § 13 G10 Rechtsweg Gegen die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen nach den §§ 3 und 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und ihren Vollzug ist der Rechtsweg vor der Mitteilung an den Betroffenen nicht zulässig. Artikel 10-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 Mitteilungen an Betroffene § 14 Parlamentarisches Kontrollgremium