§ 3 GüLogFachwBAProFV
Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- 1.
„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4,
- 2.
„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5,
- 3.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.
Güterverkehr-und-Logistik-Fachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle