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§ 4 GärtnAusbV
Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
Berufsbildung,
- 1.2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.3
Mitgestalten sozialer Beziehungen,
- 1.4
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit;
- 2.
Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 3.
betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge,
- 3.1
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 3.2
Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit,
- 3.3
Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 4.
Böden, Erden und Substrate;
- 5.
Kultur und Verwendung von Pflanzen,
- 5.1
Pflanzen und ihre Verwendung,
- 5.2
Kultur- und Pflegemaßnahmen,
- 5.3
Nutzung pflanzlicher Produkte;
- 6.
Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
in der Fachrichtung Baumschule
- a)
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
Anlage von Baumschulquartieren und Flächen für Containerkulturen,
- c)
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- d)
Produktionsverfahren,
- e)
Roden, Sortieren, Kennzeichnen und Lagern,
- f)
Verkaufen und Beraten;
- a)
- 2.
in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
- a)
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
Vermehrung und Weiterkultur,
- c)
Grabstätten anlegen, pflegen und erneuern,
- d)
Trauerbinderei und Dekoration,
- e)
Verkaufen und Beraten;
- a)
- 3.
in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- a)
Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,
- b)
Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,
- c)
Herstellen von befestigten Flächen,
- d)
Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen,
- e)
Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten;
- a)
- 4.
in der Fachrichtung Gemüsebau
- a)
Produktionsräume und Produktionseinrichtungen,
- b)
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
Produktionsverfahren,
- d)
Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- e)
Vermarkten;
- a)
- 5.
in der Fachrichtung Obstbau
- a)
Anlegen von Obstpflanzungen,
- b)
Produktionsverfahren,
- c)
Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- d)
Vermarkten;
- a)
- 6.
in der Fachrichtung Staudengärtnerei
- a)
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
Produktionsverfahren,
- d)
Auswählen und Aufbereiten,
- e)
Verkaufen und Beraten;
- a)
- 7.
in der Fachrichtung Zierpflanzenbau
- a)
Kulturräume und Kultureinrichtungen,
- b)
Vermehrung und Jungpflanzenanzucht,
- c)
Produktionsverfahren,
- d)
Ernten, Aufbereiten und Lagern,
- e)
Verkaufen und Beraten.
- a)