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§ 51 GADVDV

Sprache des Diplomkolloquiums

Das Diplomkolloquium wird in deutscher Sprache abgehalten. Wird die Diplomarbeit in englischer oder französischer Sprache verfasst, kann das Kolloquium in Absprache mit der Erstprüferin oder dem Erstprüfer sowie der Zweitprüferin oder dem Zweitprüfer in der Fremdsprache abgehalten werden.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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