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§ 54 GADVDV
Diplomurkunde, Abschlusszeugnis, ergänzende Dokumente
Wer die Diplomprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
- 1.
eine Diplomurkunde von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und
- 2.
ein Abschlusszeugnis von der Dekanin oder dem Dekan des Fachbereichs Auswärtige Angelegenheiten.
Die Diplomurkunde enthält
- 1.
die Angabe des Studiengangs und
- 2.
den verliehenen akademischen Grad „Diplom Verwaltungswirtin (FH)“ oder „Diplom Verwaltungswirt (FH)“.
Das Abschlusszeugnis enthält
- 1.
die Feststellung, dass die oder der Studierende die Laufbahnprüfung bestanden und die Befähigung für den gehobenen Auswärtigen Dienst erlangt hat,
- 2.
die Gesamtnote, die erworbenen Rangpunkte und die im Studiengang erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie
- 3.
das Thema, die Gesamtnote und die Rangpunkte der Diplomarbeit.
Eine Leistungsübersicht wird jeweils auf schriftlichen oder elektronischen Antrag ausgestellt.