Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, der zuständigen Behörde jede Veränderung anzuzeigen, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen im Sammelantrag übereinstimmen.
GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle