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§ 20 GarBBAnO

Zusätzliche Bauvorlagen

Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:

  1. 1.

    die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,

  2. 2.

    die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,

  3. 3.

    die CO-Warnanlagen,

  4. 4.

    die Lüftungsanlagen,

  5. 5.

    die Sicherheitsbeleuchtung.

Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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