§ 20 GarBBAnO
Zusätzliche Bauvorlagen
Die Bauvorlagen müssen zusätzliche Angaben enthalten über:
- 1.
die Zahl, Abmessung und Kennzeichnung der Einstellplätze und Fahrgassen,
- 2.
die Brandmelde- und Feuerlöschanlagen,
- 3.
- 4.
- 5.
die Sicherheitsbeleuchtung.
Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle