AdvoCite
GasHDrLtgV
Gashochdruckleitungsverordnung
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich
- § 2Allgemeine Anforderungen
- § 3Anforderungen bei Errichtung
- § 4Anforderungen beim Betrieb
- § 5Verfahren zur Prüfung von Leitungsvorhaben
- § 6Inbetriebnahme und Untersagung des Betriebs
- § 7Druckabsenkung, Betriebseinstellung und Stilllegung
- § 8Wesentliche Änderungen und Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gashochdruckleitungen
- § 9Auskunfts- und Anzeigepflicht
- § 10Erneute und wiederkehrende Prüfungen von Gashochdruckleitungen
- § 11Anerkennung von Sachverständigen
- § 12Voraussetzungen für die Anerkennung von Sachverständigen
- § 13Nachweis der Qualifikation und Ausrüstung
- § 14Nachweis der Zuverlässigkeit des Sachverständigen
- § 15Übergangsvorschriften
- § 16Anerkennung gleichwertiger Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten
- § 17Meldepflichten
- § 18Anzeige der vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit von Sachverständigen
- § 19Ordnungswidrigkeiten
- § 20Bestehende Gashochdruckleitungen
- § 21Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel