§ 13 GBankDVDV
Fachstudien
Die Fachstudien liegen in der Verantwortung der Hochschule und werden von haupt- und nebenamtlichen Lehrkräften durchgeführt.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle