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§ 15 GBankDVDV
Laufbahnprüfung
(1)
Die Bachelorprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Bankdienst. Sie besteht aus
- 1.
den Modulprüfungen,
- 2.
der Bachelorthesis und
- 3.
der Verteidigung der Bachelorthesis.
(2)
Das Prüfungsamt legt fest, welche Prüfungen zu welchem Zeitpunkt in den einzelnen Modulen erbracht werden müssen.