§ 12 GbAusV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Herstellen eines weißen spielfertigen Streichinstrumentes,
- 2.
Durchführen von Teilarbeiten,
- 3.
Planung und Konstruktion sowie
- 4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Geigenbauerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle