AdvoCite

§ 38 GBO

In den Fällen, in denen nach gesetzlicher Vorschrift eine Behörde befugt ist, das Grundbuchamt um eine Eintragung zu ersuchen, erfolgt die Eintragung auf Grund des Ersuchens der Behörde.

Grundbuchordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved