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§ 22 GBVfg

Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Muster. Die darin befindlichen Probeeintragungen sind als Beispiele nicht Teil dieser Verfügung.

Grundbuchverfügung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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