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§ 4 GDBNDVerfSchVDV

Ausbildungsbehörden

Ausbildungsbehörden sind

  1. 1.

    die Dienstbehörde,

  2. 2.

    Bundesbehörden oder Landesbehörden, die von der Dienstbehörde als Ausbildungsbehörden bestimmt worden sind.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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