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§ 48 GDBNDVerfSchVDV

Bachelorarbeitsordnung

In einer Bachelorarbeitsordnung regelt der Fachbereich Nachrichtendienste:

  1. 1.

    das Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung von Vorschlägen für das Thema der Thesis,

  2. 2.

    die Vorgaben für die Form der Thesis,

  3. 3.

    die Modalitäten bei der Abgabe der Thesis.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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