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GefStoffV
Gefahrstoffverordnung
Abschnitt 1 Zielsetzung, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Gefahrstoffinformation
- § 3(weggefallen)
- § 4Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung
- § 5Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten
- § 5aBesondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen
Abschnitt 3 Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
Abschnitt 4 Schutzmaßnahmen
- § 8Allgemeine Schutzmaßnahmen
- § 9Zusätzliche Schutzmaßnahmen
- § 10Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B
- § 10aBesondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B
- § 11Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest
- § 11aAnforderungen an Tätigkeiten mit Asbest
- § 12Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
- § 13Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle
- § 14Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten
- § 15Zusammenarbeit verschiedener Firmen
Abschnitt 4a Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten einschließlich der Begasung sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln
- § 15aVerwendungsbeschränkungen
- § 15bAllgemeine Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten
- § 15cBesondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte
- § 15dBesondere Anforderungen bei Begasungen
- § 15eErgänzende Dokumentationspflichten
- § 15fAnforderungen an den Umgang mit Transporteinheiten
- § 15gBesondere Anforderungen an Begasungen auf Schiffen
- § 15hAusnahmen von Abschnitt 4a
Abschnitt 5 Verbote und Beschränkungen
- § 16Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
- § 17Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Abschnitt 6 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Gefahrstoffe
- § 18Unterrichtung der Behörde
- § 19Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse
- § 19aAnerkennung ausländischer Qualifikationen
- § 20Ausschuss für Gefahrstoffe
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
- § 21Chemikaliengesetz – Anzeigen
- § 22Chemikaliengesetz – Tätigkeiten
- § 23(weggefallen)
- § 24Chemikaliengesetz – Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen
- § 25Übergangsvorschriften
- Anhang I(zu § 8 Absatz 8, § 11a Absatz 1 bis 6, § 12 Absatz 1 und 4, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2) Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
- Anhang II(zu § 10 Absatz 1, § 16 Absatz 2) Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
- Anhang III(zu § 12 Absatz 4) Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden