Gesetze › GEG › Teil 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung› Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten § 59 GEG Sachgerechte Bedienung Eine Anlage und Einrichtung der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik oder der Warmwasserversorgung ist vom Betreiber sachgerecht zu bedienen. Gebäudemodernisierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 58 Betriebsbereitschaft § 60 Wartung und Instandhaltung