Gesetze › GEG › Teil 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung› Abschnitt 3 Einbau und Ersatz› Unterabschnitt 3 Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen § 72 GEG (weggefallen) Gebäudemodernisierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 71 § 73