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GEIG
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 3 Zu errichtende Gebäude
- § 6Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen
- § 7Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen
Abschnitt 4 Bestehende Gebäude
- § 8Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
- § 9Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
- § 10Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
Abschnitt 5 Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen
- § 11Gemischt genutzte Gebäude
- § 12Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
- § 13Unternehmererklärung
- § 14Ausnahmen
Abschnitt 6 Bußgeld- und Schlussvorschriften