§ 5 GeistwStiftG
Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
- 1.
- 2.
die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates,
- 3.
die Direktionsversammlung,
- 4.
die Direktorinnen oder Direktoren der Institute,
- 5.
die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle