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§ 5 GeistwStiftG

Organe der Stiftung

Organe der Stiftung sind

  1. 1.

    der Stiftungsrat,

  2. 2.

    die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates,

  3. 3.

    die Direktionsversammlung,

  4. 4.

    die Direktorinnen oder Direktoren der Institute,

  5. 5.

    die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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