Gesetze › GemAusGO › II. Abschnitt Verfahrensbestimmungen § 15 GemAusGO Wahlen Wahlen werden mit verdeckten Stimmzetteln durchgeführt. Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Beratung von Gesetzentwürfen § 16 Anträge nach Artikel 115h Abs. 2 des Grundgesetzes (Mißtrauensvotum)