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GenDG
Gendiagnostikgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Zweck des Gesetzes
- § 2Anwendungsbereich
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Benachteiligungsverbot
- § 5Qualitätssicherung genetischer Analysen
- § 6Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
- § 7Arztvorbehalt
- § 8Einwilligung
- § 9Aufklärung
- § 10Genetische Beratung
- § 11Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 12Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 13Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
- § 14Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
- § 15Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
- § 16Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
- § 19Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- § 20Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
- § 21Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
- § 22Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften