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GenDV
Genomdatenverordnung
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Art und Umfang der von den Leistungserbringern zu übermittelnden Daten
- § 3Konkretisierung und Aktualisierung der zu übermittelnden Daten
- § 4Datenverarbeitung durch die Leistungserbringer; Fristen der Datenübermittlung
- § 5Berichtigungsverfahren
- § 6Qualitätsprüfung durch Genomrechenzentren und klinische Datenknoten; Meldebestätigung durch den Plattformträger
- § 7Verfahren der Pseudonymisierung; Aufgabenwahrnehmung durch die Vertrauensstelle
- § 8Inkrafttreten
- Schlussformel
- AnlageArt und Umfang der Daten