Gesetze › GenG › Abschnitt 6 Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft §§ 93a bis 93s GenG (weggefallen) Genossenschaftsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 93 Aufbewahrung von Unterlagen § 94 Klage auf Nichtigerklärung