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§ 8 GenTPflEV

Bewirtschaftungsmaßnahmen

Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen einschließlich der Ernte sind Einträge von gentechnisch veränderten Organismen in fremde Grundstücke durch Wahl einer geeigneten Technik auf das Mindestmaß zu beschränken.

Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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