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§ 2 GenTVfV

Beratung

Sobald der Betreiber die zuständige Behörde über das geplante gentechnische Vorhaben unterrichtet, soll diese ihn im Hinblick auf die Antragstellung oder auf eine notwendige Anzeige oder Anmeldung beraten.

Gentechnik-Verfahrensverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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