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§ 4 GepBetrWMAProBusManFV

Handlungsbereiche

Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

  1. 1.

    unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,

  2. 2.

    normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,

  3. 3.

    nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,

  4. 4.

    Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,

  5. 5.

    Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.

Geprüfter Betriebswirt-Master Professional Business Management-Fortbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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