Ist die Prüfung nicht bestanden, kann sie zweimal wiederholt werden.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Gestaltungsberater im Raumausstatter-Handwerk/Geprüfte Gestaltungsberaterin im Raumausstatter-Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle