Gesetze › GewAnzV § 4 GewAnzV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2015 in Kraft. § 3 Absatz 4 und 5 treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Gewerbeanzeigeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an weitere Behörden Schlussformel