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§ 10 GewinnungsAbfV

Übergangsvorschriften

Beseitigungsanlagen für Gewinnungsabfälle, die am 1. Mai 2008 zugelassen waren oder die bis zu diesem Zeitpunkt bereits in Betrieb sind, müssen spätestens am 1. Mai 2012 die Anforderungen der §§ 3 bis 6 und bis zum 1. Mai 2014 die Anforderungen nach § 7 erfüllen.

Gewinnungsabfallverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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