Gesetze › GewO › Titel II Stehendes Gewerbe› II. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung› B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen §§ 35a und 35b GewO (weggefallen) Gewerbeordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit § 36 Öffentliche Bestellung von Sachverständigen