Gesetze › GewO › Titel II Stehendes Gewerbe› III. Umfang, Ausübung und Verlust der Gewerbebefugnisse § 50 GewO (weggefallen) Gewerbeordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 49 Erlöschen von Erlaubnissen § 51 Untersagung wegen überwiegender Nachteile und Gefahren