Gesetze › GewStDV › - Zu § 2 des Gesetzes § 1 GewStDV Stehender Gewerbebetrieb Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist. Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Betriebe der öffentlichen Hand