Gesetze › GewStG › Abschnitt V Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer § 18 GewStG Entstehung der Steuer Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird. Gewerbesteuergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 17 § 19 Vorauszahlungen