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§ 3 GFABPrV

Handlungsbereiche

In der Prüfung werden die folgenden Handlungsbereiche geprüft:

  1. 1.

    Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten,

  2. 2.

    berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten,

  3. 3.

    Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten sowie

  4. 4.

    Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten.

Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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