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§ 8 GFABPrV

Gliederung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in

  1. 1.

    eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und

  2. 2.

    eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.

Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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