§ 8 GFABPrV
Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in
- 1.
eine schriftliche Prüfungsaufgabe nach § 9 und
- 2.
eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch nach § 10.
Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle