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§ 13 GfwtDBwVDV

Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens

(1)

Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:

  1. 1.

    Leistungstest,

  2. 2.

    biographischer Fragebogen,

  3. 3.

    Persönlichkeitstest,

  4. 4.

    Simulationsaufgaben und

  5. 5.

    Aufsatz.

(2)

Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen Arbeitstag.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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