AdvoCite

Art. 101 GG

(1)

Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

(2)

Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved