Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.
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Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle