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Art. 2 GGArt91cÄndVtr2G

(1)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt den Tag, an dem die Vorschriften des Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrags nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 in Kraft treten, im Bundesgesetzblatt bekannt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos wird oder der IT-Staatsvertrag nach seinem § 12 Absatz 2 außer Kraft tritt.

Gesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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