Bundesrepublik Deutschland (im Weiteren „der Bund“ genannt)
schließen nachstehenden Staatsvertrag:
Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle