AdvoCite

Anlage 1 GGKontrollV

(zu § 3 Absatz 3 Satz 1) Prüfliste für Straßenkontrollen

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 200, S. 5 – 6)

1.Ort und Land der Kontrolle:2. Datum:3. Uhrzeit:
Daten zu Fahrzeug/Ladung
4.Länderkennzeichen und Zulassungsnummer(n) des Fahrzeugs/der Fahrzeuge
5.Transportunternehmen/Anschrift:
6.Name(n) der Fahrer/Beifahrer und deren Bescheinigungsnummern (ADR 8.2, falls zutreffend):
7.Anschrift und Datum der letzten Be- oder Entladung:
8.Anschrift und Datum der nächsten Be- oder Entladung:
9.UN-Nummer, Verpackungsgruppe und Menge der Gefahrgüter, bei denen Verstöße festgestellt wurden:
10.Befreiung anwendbar und, wenn ja, welche?□nein□jaAbschnitt:
11.Umschließungsmittel□Schüttgut□Tank□Versandstück□MEMU
DokumentePrüfstatusVerstoßADR-Abschnitt + Beteiligte
Gn. m.n. z.Gefahren- kategorie
12.Beförderungspapiere (wie ADR 8.1.2.1 Buchstabe a, 5.4.1, 5.4.2)□□□
13.Schriftliche Weisungen (ADR 8.1.2.1 Buchstabe b, 5.4.3)□□□
14.Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge (ADR 8.1.2.2 Buchstabe a, 9.1.3)□□□
15.Schulungsbescheinigung des Fahrers (ADR 8.1.2.2 Buchstabe b) und Ausweisdokument (ADR 1.10.1.4, 8.1.2.1 Buchstabe d)□□□
Beförderung
16.Zur Beförderung zugelassene Güter (ADR 1.1.2.1)□□□
17.Umschließungsmittel (wie ADR 4.1 bis 4.7)□□□
18.Beförderungsvorschriften (wie ADR 7.1 bis 7.4)□□□
19.Zusammenladungsverbote und Mengenbegrenzungen (wie ADR 7.5.2, 7.5.4, 7.5.5)□□□
20.Handhabung und Verstauung (wie ADR 7.5.7)□□□
21.Kennzeichnung des Versandstücks/Tanks/Schüttguts (wie ADR Teil 6)□□□
22.Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken (wie ADR 3.3 bis 3.5, 4.1.4.1, 5.1, 5.2)□□□
23.Großzettel (Placards), organgefarbene Tafeln, Kennzeichnung von Fahrzeugen/Tanks usw. (wie ADR 3.4.13, 5.3, 5.5, 7.3, 7.5.11)□□□
24.Fahrzeuganforderungen (ADR Teil 9)□□□
Ausrüstung an Bord
25.Allgemeine und spezifische Ausrüstung (wie ADR 8.1.4, 8.1.5)□□□
Sonstiges
26.Bilaterale/multilaterale Vereinbarungen (wie ADR 1.5.1), nationale Vorschriften, Genehmigung der zuständigen Behörde (wie ADR 8.1.2.2 Buchstabe c):□□□
27.Sonstige Verstöße:
Ergebnis
28.Abhilfemaßnahmen vor Ort□ vor Beendigung der Fahrt□ auf dem Betriebsgelände□Art der Maßnahme: Anzeige□ Verwarnung□ Untersagung d. Weiterfahrt□
Abhilfemaßnahmen vor Ort□
vor Beendigung der Fahrt□
auf dem Betriebsgelände□
Art der Maßnahme: Anzeige□
Verwarnung□
Untersagung d. Weiterfahrt□
29.Anmerkungen:
30.Siegel gebrochen/angebracht?Gebrochen amAngebracht am
31.Behörde/Beamter/delegierte Stelle, die/der die Kontrolle durchgeführt hat
Abhilfemaßnahmen vor Ort□
vor Beendigung der Fahrt□
auf dem Betriebsgelände□
Art der Maßnahme: Anzeige□
Verwarnung□
Untersagung d. Weiterfahrt□

Nur auszufüllen, wenn für den Verstoß relevant.

Weitere Angaben unter „Anmerkungen“.

Bezieht sich auf alle Befreiungen oder Ausnahmen gemäß der Richtlinie 2008/68/EG.

Prüfstatus: G = geprüft, n. m. = Prüfung nicht möglich, n. z. = nicht zutreffend.

Gefahrenkategorie des festgestellten Verstoßes gemäß Anhang II.

Bei Feststellung von Verstößen auszufüllen. Geben Sie die Kategorie des/der möglichen verantwortlichen Beteiligten gemäß ADR 1.4 an: Abs = Absender, Befö = Beförderer, Empf = Empfänger, Verl = Verlader, Verp = Verpacker, Befü = Befüller, TB = Tankbetreiber, Entl = Entlader. Die Nennung der Kategorie des Beteiligten in der Prüfliste berührt in keiner Weise die Unschuldsvermutung.

Bitte geben Sie hier die UN-Nummer(n), Verpackungsgruppe, Menge der beförderten gefährlichen Güter, sofern Verstöße festgestellt wurden, Verstöße des Fahrpersonals, Abhilfemaßnahmen und sonstige Bemerkungen an.

Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved