Gesetze › GGVSEB Anlage 1 GGVSEB (weggefallen) Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 38 Übergangsbestimmungen Anlage 2 Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderungen