Gesetze › GiMedAusbV › Abschnitt 3 Abschlussprüfung § 12 GiMedAusbV Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Prüfungsbereich „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“ § 13 Inhalt